Was kostet eine homöopathische bzw. privatärztliche Behandlung?
Mit der Klassischen Homöopathie entscheiden Sie sich für eine Medizin, die individuell auf Ihren Fall eingeht. Der erforderliche Zeitaufwand ist beachtlich und lässt sich in der hier durchgeführten Form kaum in einer Kassenpraxis realisieren. Daher wird privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Der Praxisstundensatz liegt bei 90 € pro 30 Minuten. Nach diesem Satz werden Behandlungs- und Gesprächstermine, Aktenstudium oder digitale Kommunikation berechnet. Hinzukommen Zuschläge der GOÄ für Hausbesuche und Leistungen außerhalb der Praxiszeiten. Entscheidend ist der erforderliche Zeitaufwand. Kurze Konsultationen kosten naturgemäß weniger und werden bei Privatversicherten eher erstattet als lange Termine. Selbst bei optimalem Versicherungsschutz kann es vorkommen, dass Sie einen Teil der Behandlungskosten selbst zu tragen haben. Die Zahlungsverpflichtung des Patienten ergibt sich jedoch nicht aus der Kostenerstattung durch eine Versicherung, sondern allein aus der vom Arzt erbrachten Leistung. Bei Erstattungsfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Versicherung.
Wird die Rechnung von Dr. Meinhold von der Kasse erstattet?
Bei Privatpatienten wird ein Teil oder sogar alles erstattet. Längere Konsultationen führen zu einem erhöhten Steigerungssatz, dadurch kann es zur Zuzahlung durch den Patienten kommen. Gesetzlich Versicherte, sofern sie keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, haben keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Rechnung.
Folgende Ziffern sollten von Ihrer Zusatzversicherung teilweise oder ganz erstattet werden:
- 30 (homöopathische Anamnese)
- 31 (homöopathische Folgeanamnese)
- 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (Beratung, körperliche Untersuchung)
Erstattung von Leistungen
Da in unserer Praxis schwerpunktmäßig Klassische Homöopathie und Naturheilverfahren angeboten werden, und insbesondere die Homöopathie nicht unter Zeitdruck betrieben werden darf, wurde von Anfang an auf eine Kassenzulassung verzichtet. Dies bietet die Möglichkeit, sich ganz dem Patienten zu widmen, statt seine Aufmerksamkeit darauf zu richten, wie die Vorgaben von Seiten der Kassen erfüllt werden können.
Doch ob privat- oder kassenversichert, alle Patienten sind gleichermaßen willkommen. Privatpatienten besitzen den Vorteil, dass sie einen Großteil oder sogar alles erstattet bekommen, während Kassenversicherte, sofern sie keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die Rechnung selbst bezahlen.